Cross Media Blog

Kreuz und quer durch die Medien

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Team: Thomas Elmiger

Über Thomas Elmiger

Als Kommunikations- und IT-Fachmann hat Thomas schon in PR-, Werbe- und Internetagenturen gearbeitet. Heute ist er Berater für Internet und Online-Marketing. Er kennt sich auch aus mit PIM-Software (Product Information Management), die oft für Online-Shops im Einsatz ist. Dieser Blog ist ein privates Freizeitprojekt.

Bern Wankdorf–Zürich besser ohne SBB-App

3. Februar 2011 – Thomas Elmiger
Unterschiedliche Zeitangaben für die Abfahrt des Zuges

Korrekte Abfahrtszeit: 17.55 Uhr. Falsch: 17.54 (Treppenseite).

Bahnhof Wankdorf. Knapp vor Zug-Abfahrt treffe ich auf Gleis 3 ein. Der SBB-App zufolge und gemäss dem aushängenden Papierfahrplan müsste die S3 nach Bern um 17.55 Uhr abfahren. Die Anzeigetafel auf dem Perron zeigt als Abfahrtszeit jedoch 17.54 an. Ein Erfassungsfehler? Das kann ich mir schlecht vorstellen. Eine präzisierende Angabe? Nein, früher als nach Fahrplan verkehren öffentliche Verkehrsmittel in der Schweiz grundsätzlich nur, wenn ich superknapp dran bin und im Laufschritt daherkomme – dann aber ohne Ankündigung. Verspätungen hingegen werden auf der Anzeigetafel in einem separaten Feld in gelber Schrift angegeben. Ein individueller Fehler der Anzeigetafel? Das lässt sich prüfen, denn wie viele Dinge im Leben hat auch diese analoge Anzeige zwei Seiten. Und tatsächlich, auf der anderen Seite ist alles fahrplankonform – ein Ziffernklemmer also.
Das wäre mit einer Digitalanzeige, wie es sie in Zürich für die S-Bahn gibt, nicht passiert. Ansonsten faszinieren mich die analogen Perron-Anzeigen der Schweizerischen Bundesbahnen immer noch: die gut lesbaren Zeichen, in Weiss auf blauem Grund, übertreffen die Darstellungsqualität der neuen Digitalgeneration in meinen Augen deutlich. Perfekte Kurven statt pixeliger Kanten, da stechen halt auch Fehler schneller ins Auge. Das ist genau wie bei Publikationen: Die Darstellungsqualität auf Papier ist noch immer besser als auf dem schärfsten Bildschirm und das wird auch noch einige Zeit so bleiben. Darum verzeihe ich auch der Perronanzeige den Fehler, schliesslich ist das Backupsystem gleich auf der Rückseite. Und in meiner Hosentasche. Und auf dem Plakat.

Pixelige Darstellung auf der digitalen Perronanzeige

Pixeltreppen statt scharfe Kanten – dafür garantiert ohne Ziffernklemmer.

Schneller als die SBB-App glaubt

Übrigens: Diese S3 fährt im Bahnhof Bern um 18.00 Uhr auf Gleis 1 ein, auf dem gleichen Perron gegenüber steht dann der Intercity nach Zürich, Abfahrt 18.02 Uhr – einen kürzeren Weg und einen besseren Anschluss gibt es nicht. Die SBB-App ist aber (noch) zu doof, um diese Super-Verbindung zu finden, sie rechnet mit einer minimalen Umsteigezeit von über 2 Minuten für Bern und berücksichtigt nicht, dass die Züge am gleichen Perron halten. Ich schätze die SBB-App sehr, aber in diesem Punkt müsste man noch optimieren. Vielleicht könnte man gleich noch eine Einstellmöglichkeit für die eigene Geschwindigkeit einbauen (ich laufe/gehe/hinke/flaniere durch den Bahnhof). Damit wäre die SBB-App noch eine Klasse besser.

Die SBB-App verschwendet Lebenszeit

Beim Nachdenken über fehlende Minuten komme ich nochmals ins Grübeln. Als Pendler spare ich mit der neu endeckten Verbindung 12 Minuten, bei geschätzen 60 Bern-Reisen pro Jahr macht das 12 Stunden, bei der durchschnittlichen Mitarbeitertreue meines Arbeitgebers in 10 Jahren 6 Tage und Nächte. Mit der Zeit, die mich die App bis zur Pensionierung gekostet hätte, kann ich nun drei Wochen in die Ferien. – Hallo SBB, macht bitte vorwärts mit dem App-Tuning!

Veröffentlicht in Apps | Stichworte Bern, digital, Fehler, Reisen, Zeit, Zürich

Rechtschreibung seit 2007 falsch auf Mac

1. Februar 2011 – Thomas Elmiger

Die Rechtschreibkorrektur von Apples Applikation namens Mail machte uns heute auf einen vermeintlichen Fehler aufmerksam und schlug statt «abgespeichert» lustige Alternativen vor:

Korrekturvorschläge aus dem Mac-Wörterbuch

«albgespeichert» statt abgespeichert?

Wer wohl diesen Humbug abgespiegelt hat? Korrektur gelesen hat es sicher niemand. Drüber stolpern tut aber doch ab und zu jemand, wie ein Fund in einem anderen Blog belegt: http://www.surfgarden.de/blog/2007-01/albgespeichert/. Warum hat Apple eigentlich noch kein Rechtschreib-Genius implementiert, der aufgrund der User-Aktionen solche Fehler erkennt, an Apple meldet und beim nächsten Systemupdate korrigiert? Sollte man wohl gleich patentieren lassen, die Idee …

Und hier noch der ursprüngliche Tweet:

Rechtschreibung seit 2007 falsch am Mac: http://is.gd/NPbvI9 #albgespeichert #Albtraum #Korrektorat http://twitpic.com/3vjhp5

Veröffentlicht in Apps | Stichworte Apple, Deutsch, Fehler, Korrektorat, Mac, Patent, Tweet

Rhetorik à la Maschmeyer: doppelte Verneinung heisst nicht Ja

28. Januar 2011 – Thomas Elmiger
Artikel vom 27.1.2011 im Tages-Anzeiger

Grösser? Klick.

Carsten Maschmeyer, AWD-Gründer und heutiger Verwaltungsrat von Swiss Life, lässt offenbar seine Anwälte das Gebaren von Journalisten untersuchen, die kritisch über ihn berichtet haben. Insbesondere traf dies auf Mitarbeitende des Norddeutschen Rundfunks NDR zu. In einer Stellungnahme zum Vorgehen liess Maschmeyer dem Tages-Anzeiger zufolge verlauten:

«Mit einer Strafanzeige sei ausdrücklich nicht gedroht, sondern ganz im Gegenteil erklärt worden, dass eine solche nicht erstattet werde, wenn der Gutachter zum Ergebnis komme, dass die NDR-Mitarbeiter sich nicht strafbar gemacht hätten.»*

Na bravo! Von diesem Vorgehen und dieser Argumentation könnten sich Räuber und Erpresser noch eine Scheibe abschneiden.

Was, wenn die Maschmeyer-Masche Schule macht?

Plumpe Drohungen wie «Gib mir dein Geld oder ich bringe dich um!» sind heute nicht mehr zeitgemäss, schliesslich geht es, wie Figura zeigt, auch ganz ohne zu drohen. Zum Beispiel mit einer höflichen Erklärung: «Wenn du mir dein Geld gibst, bringe ich dich nicht um». Oder positiv formuliert: «Gib mir dein Geld und ich lasse dich leben». Oder gar als freundliche Frage: «Möchtest du meine Pistole aus der Nähe sehen, oder willst du mir Geld schenken?»

Da gerät die Anklage dann in Argumentationsnot, wenn Verdächtige guten Gewissens darauf bestehen können, dass sie nie gedroht hätten, sondern lediglich erklärt, erläutert, auf etwas hingewiesen oder bestenfalls zu einer Geldübergabe motiviert. Denken wir noch einen Schritt weiter und treiben diesen Euphemismus auf die Spitze: Man könnte sogar argumentieren, die vermeintlichen Opfer seien über lebensverlängernde Massnahmen beraten worden. So ergibt sich ein neues Stellenprofil: Genügend Sprachkompetenz vorausgesetzt, wird aus dem Verbrecher ein gut honorierter Gesundheitsberater. Wem nun Parallelen zum Stellenprofil oder zur Rhetorik anderer beratender Berufe einfallen, sei es Immobilienagentin, Arzt, Pressesprecherin, Versicherungs- oder Anlageberater, dem sei hiermit deutlich gesagt: So etwas habe ich nie geschrieben! Ich habe höchstens nicht das Gegenteil behauptet.

* Quelle: Tages-Anzeiger vom 27.1.2011, Seite 41 – Autor: David Nauer

Veröffentlicht in Medienlese | Stichworte Beratung, Deutsch, Moral, Rhetorik, Sprache, Verbrechen, Wirtschaft, Zeitung
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